Nutzungsbedingungen des Stellen-Radars

Fassung 1.0, gültig ab 19. Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter des Stellen-Radars ist die Personal Consulting GmbH, Im Wirthumsgarten 12, 64319 Pfungstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Hechler (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für jede Nutzung des Stellen-Radars, gleich über welchen Weg: über die Website, über einen Testzugang, über einen kostenpflichtigen Tarif und über Schnittstellen zu KI-Assistenten wie den Konnektor für Claude (nachfolgend „Konnektor“).

(3) Für kostenpflichtige Tarife gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet.

§ 2 Leistung

(1) Das Stellen-Radar zeigt Stellenangebote aus drei Kanälen, über Personalberatungen und Personaldienstleister, auf Stellenportalen und direkt bei Unternehmen, und gleicht sie mit dem Suchprofil des Nutzers ab.

(2) Die Stellenangebote stammen aus Quellen Dritter. Der Anbieter bemüht sich um Aktualität und Richtigkeit, übernimmt dafür aber keine Gewähr. Maßgeblich ist stets die Anzeige beim jeweiligen Anbieter der Stelle.

(3) Der Umfang des Zugangs richtet sich nach dem Testzugang oder dem gebuchten Tarif.

§ 3 Registrierung und Zugang

(1) Jede Person darf nur ein Nutzerkonto führen. Die Angaben bei der Registrierung müssen zutreffen. Die Registrierung mit Wegwerf-Adressen oder mit mehreren Adressen, um weitere Testzugänge zu erhalten, ist nicht gestattet.

(2) Der Zugang ist personengebunden. Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und gibt den Zugang nicht an Dritte weiter.

(3) Nutzt der Nutzer das Stellen-Radar über einen KI-Assistenten, gelten die Handlungen, die der Assistent über den Konnektor ausführt, als Handlungen des Nutzers.

§ 4 Erlaubte Nutzung

(1) Das Stellen-Radar dient der eigenen beruflichen Orientierung und Stellensuche des Nutzers. In diesem Rahmen darf der Nutzer Stellen abrufen, speichern, exportieren und für eigene Bewerbungen weiterverarbeiten, auch mit Hilfe eines KI-Assistenten über den Konnektor.

(2) Der Nutzer darf mehrere Suchprofile anlegen und anpassen, soweit sie seiner eigenen Stellensuche dienen.

§ 5 Untersagte Nutzung

(1) Untersagt ist es, den Stellenbestand ganz oder in wesentlichen Teilen systematisch auszulesen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Das gilt auch, wenn die Entnahme in vielen einzelnen Abrufen über einen längeren Zeitraum erfolgt.

(2) Untersagt ist insbesondere,

  1. Suchprofile wiederholt so anzulegen oder zu ändern, dass sie nicht der eigenen Stellensuche dienen, sondern dem Sammeln von Stellendaten,
  2. abgerufene Stellendaten in eigene oder fremde Datenbanken, Stellenbörsen oder Dienste zu übernehmen oder gewerblich zu verwerten,
  3. das Stellen-Radar außerhalb der vom Anbieter bereitgestellten Website und Schnittstellen mit Programmen, Skripten oder Scrapern abzufragen,
  4. Schutzmechanismen oder Nutzungsgrenzen zu umgehen, auch durch die Verteilung von Abrufen auf mehrere Konten,
  5. das Stellen-Radar für Dritte zu betreiben, etwa als Dienstleistung für andere Stellensuchende ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter.

(3) Die Rechte des Anbieters als Hersteller einer Datenbank (§§ 87a ff. UrhG) bleiben unberührt.

§ 6 Technische Nutzungsgrenzen und Überwachung

(1) Der Anbieter darf technische Grenzen festlegen, etwa für die Zahl der Abrufe, der gelieferten Stellen oder der Profiländerungen in einem Zeitraum, soweit sie die übliche Stellensuche nicht beeinträchtigen.

(2) Zum Schutz des Stellenbestands wertet der Anbieter die Nutzung je Konto aus, insbesondere Abrufe, gelieferte Stellen und Profiländerungen. Einzelheiten beschreibt die Datenschutzerklärung.

§ 7 Sperrung und Kündigung

(1) Bei einem Verstoß gegen § 3 oder § 5 kann der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise sperren, auch den Zugang über den Konnektor.

(2) Bei kostenpflichtigen Zugängen weist der Anbieter vor einer Sperrung auf den Verstoß hin und gibt Gelegenheit, ihn abzustellen. Das gilt nicht, wenn der Verstoß schwerwiegend ist oder nach einem Hinweis fortgesetzt wird. Testzugänge kann der Anbieter ohne vorherigen Hinweis sperren.

(3) Ein schwerwiegender oder fortgesetzter Verstoß ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

(4) Eine erneute Registrierung nach einer Sperrung ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig.

§ 8 Haftung

Es gilt die Haftungsregel der AGB (§ 11) entsprechend, auch für unentgeltliche Zugänge. Für Testzugänge haftet der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Änderungen

(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa neue Funktionen, neue Zugangswege oder geänderte Rechtslage.

(2) Änderungen teilt der Anbieter im Stellen-Radar mit, bei der Nutzung über den Konnektor in dessen Antworten. Die geänderte Fassung gilt, sobald der Nutzer ihr zugestimmt hat; der Anbieter holt die Zustimmung bei der nächsten Nutzung ein. Bis dahin kann der Anbieter die Nutzung von der Zustimmung abhängig machen. Ein kostenpflichtiger Zugang kann in diesem Fall zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.